Jugendordnung des Angelsportverein Petersberg 1985 e.V.

Diese Bestimmungen haben Satzungscharakter und sind streng einzuhalten. Ein Verstoß hat ein zeitlich begrenztes Angelverbot, in schweren Fällen den Ausschluss aus der Jugendgruppe zu Folge. Satzung und Gewässerordnung sind für die Jugendgruppe bindend.

Punkt 1

Mitglied in der Jugendgruppe kann jeder werden, der das 10. Lebensjahr vollendet hat. Schriftlicher Antrag mit Einverständnisserklärung der Erziehungsberechtigten ist vorzulegen.

Punkt 2

Jugendliche von 12 bis 16 Jahren, die im Besitz eines Jahresfischereischeins sind, dürfen nur unter Aufsicht eines erwachsenen Vereinsmitgliedes mit einer Rute angeln.

Punkt 3

Jugendliche ab 16 Jahren, die im Besitz eines Jahresfischereischeins sind, dürfen ohne Aufsicht am Haunesee mit zwei Ruten angeln. In der Haune ist das Angeln nur in Begleitung eines Erwachsenen Vereinsmitglieds gestattet.

Punkt 4

Die von den Vereinsjugendwarten festgelegenen Gruppenstunden sind regelmäßig zu besuchen. Falls ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, muss sich rechtzeitig bei einem der Jugendwarte abgemeldet werden.

Punkt 5

Die Fangkarte ist fristgerecht bei den Jugendwarten abzugeben. Auch „Nichtfang“ ist schriftlich zu melden.

Punkt 6

Mit Ablauf des 18. Lebensjahres erfolgt automatisch der Wechsel in den Seniorenbereich. Die Aufnahmegebühr reduziert sich um jeweils 1/5 pro aktivem Mitgliedsjahr in der Jugendgruppe

Punkt 7

Jugendliche, die den Bestrebungen der Jugendgruppe zuwiderhandeln oder durch ihr Verhalten in der Jugendgruppe Anstoß erregen, können durch den Vereinsjugendwart ohne Anspruch auf Erstattung des Jahresbeitrags ausgeschlossen werden.

Petersberg,  01.03.11