Kleiner Leitfaden für zukünftige Angler

Einen „Angelschein“, von dem der Volksmund gerne spricht, gibt es nicht!

Wenn Sie in Deutschland dem Angelsport nachgehen wollen, dann benötigen Sie:

  1. Vorbereitungslehrgang zur Fischereiprüfung
  2. Fischereiprüfung
  3. Fischereischein und
  4.  Fischereierlaubnisschein

 

Faustregel dabei ist:

  1. Ohne Vorbereitungslehrgang keine Fischereiprüfung
  2. Ohne Fischereiprüfung kein Fischereischein
  3. Ohne Fischereischein kein Fischereierlaubnisschein
  4. Ohne Fischereierlaubnisschein kein Angeln

 

Folgendes muss beachtet werden:

In Deutschland ist Fischereirecht Ländersache!

Das heißt: Jedes Land hat ein eigenes Fischereigesetz. Außer in Niedersachsen brauchen Sie in allen Bundesländern den Fischereischein zum Angeln.
Diesen erhalten Sie, wenn Sie den Vorbereitungslehrgang, der mehrmals im Jahr in verschienen Orten im Kreis Fulda stattfindet, absolviert und die damit verbundene staatliche Prüfung bestanden haben.
Den Fischereischein erhalten Sie dann in der Regel im Ordnungsamt Ihres ersten Wohnsitzes. Hierfür werden eine Verwaltungsgebühr und eine Fischereiabgabe erhoben.